Teilausauseinandersetzung

Teilausauseinandersetzung

Von einer Teilauseinandersetzung spricht man, wenn einzelne Mitglieder aus der Erbengemeinschaft ausscheiden ohne dass die Erbengemeinschaft insgesamt auseinandergesetzt wird.

Die Teilauseinandersetzung kann, wie die Gesamtauseinandersetzung, durch notariell zu beurkundende Auseinandersetzungsvertrag erfolgen oder privatschriftlich durch Abschluss einer Abschichtungsvereinbarung.

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