Erblasserwille

Erblasserwille

Unter dem Erblasserwillen ist dasjenige zu verstehen, was der Erblasser gewollt hat. Bei der Auslegung eines Testaments ist zunächst der Erblasserwille zu ermitteln. Ist eine testamentarische Regelung unklar oder mehrdeutig, ist der Wille des Erblassers – ggfls. auch anhand von nicht im Testament liegenden Umständen – auszulegen. Ist ein Testament unvollständig, ist der hypothetische Erblasserwille zu ermitteln.

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