Form

Form

Das Erbrecht sieht für bestimmte Handlungen besondere Formvorschriften vor. So bestimmen die erbrechtlichen Regelungen z.Bsp., das Testamente entweder selbst geschrieben und unterzeichnet sein müssen oder bei einem Notar errichtet werden müssen. Erbverträge müssen notariell beurkundet sein. Auch Verzichtserklärungen vor dem Ableben des Erblassers auf den Pflichtteil / das Erbrecht bedürfen der notariellen Form. Gleiches gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist die jeweilige Handlung ohne rechtliche Bedeutung.

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