Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft

Zweck der Nachlasspflegschaft ist die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, solange der Erbe noch nicht bekannt ist oder dieser die Erbschaft noch nicht angenommen hat.

Das Nachlassgericht bestimmt einen Nachlasspfleger, der seiner Kontrolle unterstellt ist und als gesetzlicher Vertreter für den Erben seine Aufgabe ausübt.

Auch Gläubiger des Erblassers/des Nachlasses können die Anordnung einer Nachlasspflegschaft beantragen, um ihre Forderungen geltend machen zu können.

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