Richtig vererben – Streit vermeiden

Richtig vererben – Streit vermeiden

Der Nachlass eines Verstorbenen ist häufig Gegenstand eines langwierigen Rechtsstreits. Wer frühzeitig seine Vermögensnachfolge regelt, kann Streit unter seinen Erben vermeiden.

Ohne Testament…
…wird die Vermögensnachfolge durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Die Familien- und Verwandtenerbfolge bestimmt sich nach dem sog. Parentelsystem. Die Verwandten werden, abhängig vom Grad der Verwandtschaft, in verschiedene Ordnungen gegliedert: Die Kinder erben vor den Eltern und Enkeln, die Eltern vor den Geschwistern. Ist einer der gesetzlich berufenen Erben bereits verstorben, treten dessen Verwandte an seine Stelle. Neben die Verwandten tritt zudem der Ehegatte als gesetzlicher Erbe. Die gesetzliche Erbfolge kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, bsp. wenn über das gemeinsame Kind, das nach dem Erblasser aber vor dem Ex-Partner verstirbt, Der Ex-Partner wieder am Nachlass partizipieren kann.

Ein Testament zu verfassen…
 …ist grundsätzlich für jedermann möglich, beugt nicht gewollten Vermögensnachfolgen vor und verhindert oft Streit unter den Erben. Ein Testament kann jede geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, selbst errichten. Hierbei sind nur wenige, aber wichtige, Grundsätze zu beachten. Der Testierende muss seine Erbfolge selbst bestimmen und darf die Auswahl seiner Erben nicht einem anderen überlassen. Der Testierende muss sein Testament selbst handschriftlich verfassen und unterzeichnen. Die Angabe von Ort oder Tag der Errichtung ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Beachtet der Testierende diese Grundsätze, kann er seine Vermögensnachfolge regeln. Er kann dabei neben der Einsetzung als Erben bestimmten Personen oder Vereinen Vermächtnisse zuwenden, also diesen etwas zukommen lassen ohne sie aber selbst als Erbe einzusetzen.

Er kann seine Erben mit Auflagen versehen, etwa der Grabpflege. Der Testierende kann in seinem Testament auch Wünsche zu der Art und Weise seiner Bestattung äußern.

Bei komplexen Nachfolgeregelungen…
…wenn etwa bestimmte Vermögensgegenstände bestimmten Personen zugewandt werden sollen, erbschaftssteuerrechtliche Fragen zu beachten sind oder der Nachlass nicht zerschlagen sondern für künftige Generationen in der Familie gehalten werden soll, sollte der Testierende sich bei der Planung seiner Nachfolge professioneller Hilfe durch einen Fachanwalt für Erbrecht bedienen. Auch das Pflichtteilsrecht sollte bei der Errichtung eines Testaments stets berücksichtigt werden.

Je nach Umfang oder Art des Vermögens empfiehlt sich auch die Überlegung, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übergeben um bsp. Steuerfreibeträge optimal zu nutzen. Soll ein potentieller Erbe privilegiert werden, z.B. bei der Nachfolge in das Unternehmen des Erblassers, kann durch frühzeitige Regelung zum einen Streit vermieden werden, zum anderen das Unternehmen vor hohen wirtschaftlichen Belastungen aufgrund von Ausgleichszahlungen geschützt werden. Durch die Einbeziehung der potentiellen Erben zu Lebzeiten können Kollisionen der angedachten Nachfolge mit dem Pflichtteilsrecht verhindert werden.