Alleinerbschaft und Vollmacht

Alleinerbschaft und Vollmacht

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 08.04.2013 (Az.: 15 W 79/12) entschieden, dass eine vom Erblasser über den Tod hinaus erteilte (transmortale) Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser als Alleinerben beerbt.

Gegenstand der Entscheidung war, dass die verstorbene Erblasserin Ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt hatte und diesen eine über den Tod hinaus geltende notarielle Generalvollmacht erteilt hat. Der überlebende Ehemann wollte sodann aus dem Nachlass heraus ein Grundstück verschenken. Das Grundbuchamt hatte die Eigentumsumschreibung abgelehnt unter Berufung darauf, dass die Vollmacht nicht mehr gelte.

Diese Rechtsansicht wurde durch das OLG Hamm nunmehr bestätigt. Danach muss ein Alleinerbe künftig seine Legitimation durch Rechtsnachfolge mittels eines Erbscheins beweisen. Hierdurch können nicht unerhebliche Kosten entstehen, die durch die Erteilung einer transmortalen Vollmacht gerade vermieden werden sollten.